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Kinderschutzkonzept
Kindesschutz - Sicherstellung des Schutzauftrages
Der Träger und das pädagogische Personal tragen im Rahmen unseres Verantwortungsbereiches dafür Sorge, dass Kinder davor bewahrt werden, durch akuten oder drohenden Missbrauch der elterlichen Rechte und/ oder Vernachlässigung Schaden in ihrer Entwicklung zu nehmen.
Wenn im Rahmen der Möglichkeiten der Einrichtung nach Abwägen des Gefährdungsrisikos kein Hinwirken auf die Personensorgeberechtigten erreicht werden kann, ist professionelles Handeln durch Übergabe der Verantwortung an das Jugendamt gekennzeichnet.
Die im Rahmen des täglichen Umgangs mit der Familie und dem Kind gemachten Wahrnehmungen werden durch konkrete Beobachtungen überprüft und eine Abschätzung des Gefährdungsrisikos für das Kind ggf. mit Hilfe einer erfahrenen Fachkraft (im Sinne des Paragraph 6 der Vereinbarung) vorgenommen.
Die erfahrene Fachkraft (idR. zuständige Mitarbeitende des Allgemeinen Sozialen Dienstes - ASD - des Jugendamtes) ist den Mitarbeitenden bekannt.
Alle Mitarbeitenden sind über gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung beim Kind, über wichtige Faktoren in der Familie und im Umfeld informiert, kennen das Verfahren zur Klärung und Dokumentation in der Einrichtung, werden jährlich belehrt und evaluieren ihr Vorgehen.
Alle Handlungsschritte sind nachvollziehbar und dokumentiert mit Namen der Beteiligten, Datum, Situation und Vereinbarung zur Entscheidung, zum Ergebnis und zur Überprüfung.
Das Team arbeitet an der Sicherstellung des Schutzauftrages.
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